Hygienekonzept

  • Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Geschäftsräume – unter Einholen des Einverständnisses – werden nach § 2a Absatz 1 der CoronasSchVO erhoben. Gästen, die nicht zur Einhaltung der aufgestellten Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt.

  • Der Zutritt ist auf 30 Personen beschränkt. Für Kundinnen/ Kunden gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach §2 Absatz 3 CoronaSchVO mit Ausnahme der Sitzplätze und Trainingsfläche. In stark frequentierten Bereichen/ Warteschlangen sind Abstandsmarkierungen angebracht.

  • Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte mit Symptomen einer Atemwegsinfektion erhalten keinen Zutritt. Ausnahmen bei Beschäftigten sind nur nach ärztlicher Abklärung zulässig.

  • Kundinnen und Kunden müssen sich nach Betreten von JustenPhysio die Hände waschen oder desinfizieren. Das Desinfektionsmittel (mind. „begrenzt viruzid“) wird im Eingangsbereich bereitgestellt.

  • Ein Mindestabstand von 1,5m zu den Bewegungsräumen des Personals wird eingehalten. Eine Durchgangsbreite, mit der beim Durchgehen die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m zu den, an den Tischen sitzenden Kundinnen/ Kunden, ist geschaffen. Eine entsprechende Raumskizze über die Tischanordnung liegt zur Einsicht bereit.

  • Alle Kontaktflächen, wie Arbeitsflächen, Polster, Stühle, Tische, etc. werden nach dem Gebrauch mit einem fettlöslichen Reiniger durch das Personal gereinigt. Spülvorgänge für Geschirr und Gläser werden möglichst maschinell und bei mindestens 60 Grad Celsius durchgeführt.

  • Die Beratung von Kundschaft (Beratungsgespräche, Erstunterweisungen, Trainingsplanungen, Ernährungsberatungen, etc.) werden unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5m durchgeführt.

  • Die Räumlichkeiten von JustenPhysio werden in regelmäßigen Abständen vollständig gut durchlüftet.

  • Bei Kursen wird der Zugang zum Kursraum so geregelt, dass ein Mindestabstand von 1,5m gesichert wird.

  • Die Fitnessgeräte sind entsprechend angeordnet, dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kundinnen/Kunden besetzten Sportgeräten mindestens 1,5m beträgt. Eine Raumskizze, aus der sich die Abstände erkennen lassen wird vor Ort bereitgestellt.

  • Beschäftige tragen in allen Räumlichkeiten – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen- eine Mund-Nasen-Bedeckung. Diese wird bei Durchfeuchtung gewechselt / bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen. Trainerinnen/ Trainer bzw. Kursleiterinnen/ Kursleiter können – sofern dies zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist – unter Wahrnehmung der Abstandsreglung auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichten.

  • Die Sitzflächen der Geräte werden bei der Benutzung von den Kundinnen/ Kunden durch das Unterlegen großer, selbstmitgebrachter Handtücher abgedeckt. Die Sitzflächen sowie jegliche Kontaktflächen werden von den Kundinnen/ Kunden nach der Benutzung mit Desinfektionsmittel/ mind. einem fettlöslichen Reiniger gereinigt.

  • Wiederverwendbare Reinigungstücher, sowie ein geeigneter Reiniger wird bereitgestellt. Pro Kundin/ Kunde wird ein Reinigungstuch bereitgestellt, welches nach der Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius gewaschen wird. Die geeigneten Reinigungsmittel werden an verschiedenen Stationen auf der Trainingsfläche bereitgestellt.

  • Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Reinigung der Arbeits- und Kontaktflächen durch das Personal.

  • Sportequipment, mit denen die Kundinnen/ Kunden in Kontakt kommen werden nach jeder Benutzung von den Kundinnen/ Kunden gereinigt. Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Reinigung des Sportequipments durch das Personal. Sportequipment , deren Kontaktflächen schwer zu reinigen sind, werden nicht zur Verfügung gestellt.

  • In Sanitär-, Gemeinschafts-/ Pausenräumen werden Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Handtücher zur Verfügung gestellt. Die Räume werden in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) gereinigt. Auch in diesen Räumlichkeiten wird der Mindestabstand von 1,5m eingehalten. Alle genutzten Geschäftsräume werden ausreichend gelüftet und Abfälle in kurzen Intervallen und ordnungsgemäß entfernt.